Bundesarchiv
veröffentlicht 30.000 Namen der Opfer des systematischen medizinischen
Massenmordes 1939-41
Am
30. August 2018 veröffentlichte das Bundesarchiv auf seinen Webseiten
eine Liste
von mehr als 30.000 bekannten Namen von Menschen, die in den Gaskammern
der sogenannten “Aktion T4 ” in der ersten Phase des systematischen
medizinischen Massenmordes in 1939 bis 1941 ermordet wurden.
Wir,
IAAPA, haben ein besonderes
Interesse an dieser Entwicklung: 2003 waren wir die ersten, die diese
Liste veröffentlicht haben. Unserem Beispiel folgend, veröffentlichten
andere Institutionen wie das US Holocaust Memorial Museum ähnliche
Listen.
Wir
haben diese
Liste erhalten, nachdem wir eine Vereinbarung mit dem Bundesarchiv
unterzeichnet hatten, um im Dezember 2002 eine öffentliche Lesung
aller Namen abzuhalten (siehe
hier).
Nach
den Reaktionen von Passanten auf die Lesung in Berlin, folgten wir unserem
moralischen Kompass und haben mit zivilen Ungehorsam diese
Liste im Internet veröffentlicht.
Nachdem
wir diese Liste 2003 veröffentlicht hatten, versuchte das Bundesarchiv
mit den fadenscheinigsten Ausreden, die Namen vor der Öffentlichkeit
verborgen zu halten. Um die Taten und die Opfer in Vergessenheit geraten
zu lassen und unsere Veröffentlichung zu unterdrücken, bekämpfte
es uns mit den übelsten Argumenten und behauptete 2004, Zitat:
“die Opfer haben auch Postmortem Persönlichkeitsrechte.
Dies könnte durch die Erwähnung der Namen in einer Liste,
die mit einer psychischen oder psychischen Erkrankung verbunden ist,
beeinträchtigt werden.” Siehe
das Urteil hier.
Das
Bundesarchiv unterstelle sogar die falsche und absurde Verleumdung,
dass der Israeli Hagai Aviel, der den Vertrag mit dem Archiv unterzeichnet
hatte und für die Veröffentlichung der Namen im Internet verantwortlich
war, mit einem seltsamen Kult zusammengearbeitet hätte. Siehe
hier auf Seite 32 und 33 des Heftes “Der Archivar”
wie das Bundesarchiv versucht, die Entscheidung zu rechtfertigen.
Wir
sind froh, dass all diese Versuche nicht verhindern konnten, dass Namen
in der Namensliste gefunden werden konnten und Angehörige aktiv
wurden. Die Verhinderungsstrategie war gescheitert und dieses Scheitern
hat das Bundesarchiv nun endlich eingesehen.
Durch
die nun erfolgte Veröffentlichung des Bundesarchivs, die unserer
Veröffentlichung in 2003 folgte, wird ca 10% derer, die durch systematischen
medizinischen Massenmord von 1939-49 ums Leben kamen, ein wichtiges
Stück ihrer menschlichen Würde zurückgegeben: Sie sind
kein anonymer “Balast” mehr, der verbrannt und hastig begraben
wurde. Durch diese Veröffentlichung wird den Angehörigen dieser
Opfer nun staatlicherseits Gewissheit über diese Morde gegeben
und durch Suchmaschinen im Internet das Wissen über diese ärztlichen
Verbrechen in der Familie regelmäßig erst ermöglicht.
Erst
jetzt, 2018, nachdem die Mörder alle verstorben sind und nicht
mehr persönlich zur Verantwortung gezogen werden können, wird
den namentlich bekannten Opfer wieder zuerkannt, dass sie Personen mit
dem wesentlichen Merkmal waren, dass sie einen Namen haben.
Wir,
IAAPA, verurteilen
jedoch die Tatsache, dass das Bundesarchiv den Nazi-Jargon “Euthanasie”
(= ärztlich-assistierter Suizid) in seinen Veröffentlichungen
manipulativ weiter verwendet, statt darauf hinzuweisen, wie eine verleumderische
psychiatrische Diagnose Mord in den Jahren 1939-49 rechtfertigte. Die
Nazis benutzten das Wort “Euthanasie”, um zynisch zu unterstellen,
dass die Opfer selbst sterben wollten. Wenn das Bundesarchiv dieses
Wort weiter verwendet, werden die Opfer weiter entwürdigt, die
Doktor-Nazi-Ideologie wird reproduziert, Solidarität mit den Tätern
ausgedrückt und versucht, ihre Schuld zu vertuschen (siehe unsere
8 Forderungen).
Wir
fordern das Bundesarchiv auf, diesen skandalösen Nazi-Euphemismus
in der LTI-Sprache
sofort durch den zutreffenden Titel zu ersetzen: “Namen der
Opfer des systematischen medizinischen Massenmordes “.
Beschluss
der Mitgliederversammlung von IAAPA am 18.9.2018
Beschluss der Mitgliederversammlung von die-BPE
am 2.10.2018
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