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Freitag 31. Dezember 2004, 09:31 Uhr
Hoppe unterstützt Zypries-Entwurf zu Patientenverfügung
Frankfurt/Main (AP) In der Debatte um ein Gesetz zur so genannten Patientenverfügung hat sich Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe auf die Seite von Justizministerin Brigitte Zypries gestellt. Er könne nicht erkennen, «dass die geplanten Regelungen im Betreuungsrecht das absolute Tötungsverbot in Frage stellen», sagte Hoppe der Nachrichtenagentur AP. Er wies damit Kritik aus den Reihen der Enquete-Kommission des Bundestages zurück, Zypries ebne mit ihrem Gesetzentwurf den Weg zur Sterbehilfe.
«Ich bin sehr froh darum, dass die Ministerin jede Änderung des Strafrechtsparagrafen 216 ablehnt, der die Tötung auf Verlangen unter Strafe stellt», sagte der Präsident der Bundesärztekammer. Forderungen, die in diese Richtung gegangen seien, habe Zypries eine klare Absage erteilt. Für richtig hält es Hoppe außerdem, dass die SPD-Politikerin Patientenverfügungen auch für den Fall gelten lässt, dass der Patient nicht unumkehrbar tödlich erkrankt ist. Es wäre nicht sinnvoll, die Reichweite der Verfügungen auf Fälle mit unmittelbarer Todesnähe zu begrenzen, sagte Hoppe.
«Wenn ein unheilbar kranker Mensch in einer zeitnah verfassten Patientenverfügung und bezogen auf eine konkrete Situation klar und deutlich zum Ausdruck gebracht hat, dass er nicht mehr weiter behandelt werden möchte, müssen wir das respektieren», betonte der oberste Vertreter der deutschen Ärzteschaft. Dies gelte unter der Voraussetzung, dass im Gespräch mit Angehörigen und Freunden keine Anhaltspunkte für eine nachträgliche Willensänderung erkennbar seien. Dann werde eine Basisversorgung und Schmerztherapie gewährleistet und dem Patienten ein Sterben in Würde ermöglicht.
«Das ist dann Sterbebegleitung und eben keine Hilfe zum Sterben», sagte Hoppe. Patientenverfügungen sollen mehr Rechtssicherheit für den Fall schaffen, dass ein Mensch zu krank ist, um noch mitteilen zu können, welche medizinische Behandlung er wünscht: Während die einen bis zum Schluss alle Möglichkeiten der modernen Medizin ausgeschöpft sehen wollen, fürchten andere endloses Leiden und lehnen daher lebenserhaltende Maßnahmen ab.
In den Verfügungen, deren Verbindlichkeit Zypries jetzt gesetzlich verankern will, soll künftig jeder Mensch festlegen können, was im Fall der Fälle geschehen soll: Wiederbelebung, künstliche Beatmung, Ernährung oder Flüssigkeitszufuhr, Schmerzmittel bis zur Bewusstlosigkeit, Organspenden. Dieser festgelegte Wille muss von einem gerichtlich bestellten Betreuer oder einem vom Patienten selbst eingesetzten Bevollmächtigten durchgesetzt werden.
Hoppe warnte zugleich vor einer Entwicklung wie in den Niederlanden, wo er inzwischen seine schlimmsten Befürchtungen bestätigt sehe. Dort werde die Grenze des Zulässigen Schritt für Schritt ausgedehnt, so dass nun offenbar auch lebensmüde und depressive Menschen getötet werden könnten. «Das ist wirklich ungeheuerlich», sagte Hoppe. Jetzt zeige sich, welcher Missbrauch mit dem angeblichen Wunsch nach einem selbst bestimmten Tod betrieben werden könne.